Bei grenzübreschreitender Leistungserbringung in der Europäischen Union müssen die Vorschriften zur Sozialversicherung beachtet werden. Ein Dokument, das manchmal Fragen aufwirft, ist die A1-Bescheinigung. Wir erklären, was dieses Dokument ist und ob es für Unternehmer wirklich notwendig ist.
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Das A1-Formular, auch bekannt als A1-Entsendebescheinigung, ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitet, dem Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes unterliegt. Ziel ist es, jegliche Zweifel darüber auszuräumen, in welchem Land eine Person sozialversicherungspflichtig sein sollte, wenn sie vorübergehend in einem anderen Land arbeitet. Es sollte betont werden, dass das Formular A1 eine Versicherungsbescheinigung und keine „Erlaubnis“ ist, im Ausland zu arbeiten. Das Fehlen dieses Dokuments allein stellt kein formelles Hindernis für die Ausübung einer Arbeit oder die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland dar, kann jedoch dazu führen, dass ausländische Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Wer stellt die A1-Bescheinigung aus?
In Polen wird die A1-Bescheinigung von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ausgestellt.
Für welchen Zeitraum wird die A1-Bescheinigung ausgestellt?
Die A1-Bescheinigung wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt und kann für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten ausgestellt werden, mit der Möglichkeit einer Verlängerung in Ausnahmefällen.
Eine A1-Bescheinigung kann auch rückwirkend ausgestellt werden. Entscheidend ist, ob die Kriterien für die Entsendung eines Mitarbeiters in dem betreffenden Zeitraum erfüllt sind und ob das Unternehmen zur Entsendung berechtigt ist. Bei einer A1-Bescheinigung für Selbstständige ist das Kriterium in erster Linie der Prozentsatz des Umsatzes im Heimatland.
Erbringt der Unternehmer jedoch Dienstleistungen oder arbeitet der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum in Deutschland, kommt zwangsläufig der Zeitpunkt, an dem die A1-Bescheinigung nicht mehr verlängert werden kann. Dies ist völlig legal und beruht auf der Definition der Entsendung, die zeitlich begrenzt ist.
Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Arbeit abwechselnd in zwei oder mehr Ländern ausgeführt wird. In diesem Fall kann die A1-Bescheinigung über den Zeitraum von 24 Monaten hinaus verlängert werden.
Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Unternehmer in Deutschland – ein wichtiger Unterschied
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind, stellt sich die Situation für Unternehmer völlig anders dar. Die Sozialversicherung in Deutschland ist für Unternehmer freiwillig. Das bedeutet, dass ein Unternehmer nicht verpflichtet ist, in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, auch wenn er keine A1-Bescheinigung hat.
Bei Arbeitnehmern hingegen ist davon auszugehen, dass in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn keine A1-Bescheinigung vorgelegt werden kann.
Allerdings ist auch in diesem Fall das Fehlen oder Vorliegen einer A1-Bescheinigung nicht abschließend für die Bestimmung des Landes, in dem Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, da die Bescheinigung, wie bereits erwähnt, rückwirkend ausgestellt, aber auch rückwirkend widerrufen werden kann.
A1-Bescheinigung und Auftraggeberverantwortung – die Mythen aufräumen
Das Fehlen von A1-Bescheinigungen bei Arbeitnehmer des Subunternehmers kann dazu führen, dass der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen wird. Nach deutschem Recht ist der Auftraggeber für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter seiner Subunternehmer verantwortlich. Aus diesem Grund legen deutsche Auftraggeber großen Wert auf A1-Bescheinigungen, da die deutsche Sozialversicherung bei Fehlen der A1-Bescheinigungen Beiträge von ihnen verlangen kann.
Für Unternehmer (einschließlich Einzelunternehmer, die als Subunternehmer tätig sind) hat das Fehlen einer A1-Bescheinigung nicht zur Folge, dass der Auftraggeber für die Sozialversicherungsbeiträge haftet. Ein deutscher Auftraggeber kann nicht verpflichtet werden, Beiträge für den Auftragnehmer zu zahlen, mit dem er zusammenarbeitet, da diese Beiträge in Deutschland freiwillig sind.
Wann kann die A1-Bescheinigung nützlich sein?
Trotz der freiwilligen Sozialversicherung für Unternehmer in Deutschland kann die A1-Bescheinigung in folgenden Situationen nützlich sein:
Bei Kontrollen: Deutsche Kontrollbehörden wie der Zoll können die Vorlage der A1-Bescheinigung erwarten. Zwar führt das Fehlen einer A1-Bescheinigung nicht zu einer Beitragspflicht in Deutschland, jedoch kann die Vorlage des Dokuments den Ablauf der Kontrolle beschleunigen, da allein aus dem Dokument auf den Status des Unternehmers geschlossen werden kann.
Kunden: Einige Kunden erwarten eine A1-Bescheinigung als Nachweis der Krankenversicherung, wenn kein anderer Nachweis vorliegt.
Gesundheitswesen: Die A1-Bescheinigung erleichtert den Zugang zu medizinischen Leistungen und deren Abrechnung zwischen der Krankenkasse und dem ausländischen Sozialversicherungsträger.
Zusammenfassung
Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das die Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes bestätigt. Für Unternehmer, die in Deutschland Dienstleistungen erbringen, ist die Sozialversicherung freiwillig, und das Fehlen einer A1-Bescheinigung führt nicht zu einer Beitragspflicht in Deutschland. Dennoch kann dieses Dokument bei Kontrollen oder im Umgang mit bestimmten Kunden in gewissem Umfang nützlich sein.